Der Betrieb im ersten Obergeschoss sei ab 16. Juli 2022 untersagt, derjenige im Erdgeschoss auf maximal 25 Personen beschränkt worden. Die Revisionsklägerin sei schockiert gewesen und habe sich an E. von der E. Lüftung GmbH gewandt. Am 10. August 2022 habe dieser via E-Mail berichtet, die Lüftung laufe aus unerklärlichen Gründen nicht. Für den 11. August sei ein Regeltechniker aufgeboten worden, der zwar die Lüftung im Club habe in Betrieb nehmen können, ohne dass aber eine Luftströmung ausgelöst worden sei.