12. Die Parteien beantragen dem Mietgericht Zürich, im derzeit sistierten Verfahren MJ210044-L zwischen C. und A., direkte Vollstreckungsmassnahmen im Dispositiv anzuordnen, wonach A. auf erstes Verlangen C. ab 1. April 2023 aus den vorgenannten Mietobjekten ausweisen lassen kann/darf, sollte C. diese nicht bis 31. März 2023 im vorgenannten Sinne räumen (…). 13. A. und C. vereinbaren, dass die Gerichtskosten von Fr. 2'000.– im Verfahren MJ210044-L von C. übernommen werden (…).