und Folgen des Erstreckungsverzichts vollumfänglich bewusst. (…) 11. Hat C. durch behördliche, Covid-19-spezifische Anordnungen (…) einzustellen, vereinbaren die Parteien eine ab Datum der angeordneten Betriebseinstellung bis zur Aufhebung der behördlich angeordneten Betriebseinstellung resultierende Bruttomietzinsreduktion von 35%. 12.