9. Kommt C. mit der Zahlung der vorgenannten (…) Raten oder Mietzinse in Verzug, fällt die vorliegende Vereinbarung und damit das zwischen A. und C. bis 31. März 2023 bestehende Mietverhältnis ohne weiteres sowie unwiderruflich dahin und C. ist verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich zu räumen und gereinigt an C. zu übergeben. (…) 10. A. und C. vereinbaren den Ausschluss jeglicher Erstreckung. C. anerkennt, dass A. das Mietobjekt nach Auszug vollumfänglich sanieren oder aber neu erstellen möchte. C. sind die Wirkung -5-