5. C. erklärt gegenüber A., für das Jahr 2021 Bruttomietzinsen im Umfange von gesamthaft Fr. 30'750.– zu schulden. Die vorgenannten Mietzinsausstände sind wie folgt zu tilgen (Ratenzahlungsvereinbarung):  Fr. 6'150.– per 28. Februar 2022;  Fr. 6'150.– per 31. März 2022;  Fr. 6'150.– per 30. April 2022;  Fr. 6'150.– per 31. Mai 2022;  Fr. 6'150.– per 30. Juni 2022. C. ist berechtigt, vorzeitig sämtliche Raten zu bezahlen. Kommt C. mit der Zahlung einer Rate in Verzug (…) wird die gesamte Restanz zur sofortigen Bezahlung fällig und C. fällt in Verzug.