II. VEREINBARUNGEN 1. C. und A. vereinbaren, (…) das vormals mit B. bestandene Mietverhältnis (…) weiterzuführen: 2. C. und A. vereinbaren, dass die beiden Mietverträge gemäss den Beilagen 1 und 2 vereint werden und fortan zwischen den vorgenannten nur ein integrales, die vorgenannten Mietobjekte umfassendes Mietverhältnis besteht. 3. Die Parteien vereinbaren einen Bruttomietzins von Fr. 20'500.– /Mt. (…). Im vorgenannten Bruttomietzins sind alle Nebenkosten enthalten. Die die Mietobjekte betreffenden Stromrechnungen begleicht C. direkt und veranlasst, dass ihr die Rechnungen direkt zugestellt werden.