2. Mit Untermietverträgen vom 7. Januar 2019 und 28. Juni 2019 schlossen C. und B. zwei die Mietobjekte gemäss den Beilagen 2 und 3 betreffende Untermietverträge ab. 3. Mit Datum vom 21. August 2020 sprach A. gegenüber B. die Kündigung i.S.v. Art. 257d Abs. 2 OR per 30. September 2020 aus. 4. Mit Klage vom 4. Juni 2021 gelangte C. an das Mietgericht am Bezirksgericht Zürich (MJ210044-L) und beantragte das Folgende: "