Bei einer Maximalverdienstklausel ist dies kaum möglich. In welche Richtung sich das Einkommen und Vermögen einer Einzelperson entwickelt, hängt häufig von langfristigen Weichenstellungen im Leben ab, wie der Übernahme einer gut bezahlten Stelle oder dem Ausschlagen einer Erbschaft. Die Berufungsklägerin kann daher nicht nachträglich einseitig eine Maximalverdienstklausel in den bestehenden Mietvertrag einführen. 16.