Anlass zu einer Datenbeschaffung und -bearbeitung bilden kann, ist mit der Klägerin zu konstatieren, dass die Beklagte die Daten zumindest teilweise widerrechtlichen bzw. missbräuchlichen Zwecken dienlich macht. Soweit dies nicht der Fall ist, etwa weil die Beklagte den Mietvertrag aus sachlichen Gründen kündigt, etwa um das Mietobjekt jemandem zur Verfügung zu stellen, der dieses ihrer Auffassung nach eher benötigt als die Klägerin, kann sie sich zur Beurteilung der Kriterien um eine Zustimmung der Klägerin bemühen, falls denn der Kündigungsentscheid von solchen Daten abhängt.