6 VGV auch verpflichtet ist. Eine entsprechende Anfrage der Klägerin hat die Beklagte entgegen deren Darstellung damit beantwortet, dass sie der VGV und dem Mietreglement, welches sie gestützt auf die VGV erlassen hat, nur den Charakter von Dienstanweisungen beimesse, aus der die Betroffenen keine Rechte ableiten könnten.