16 vorgesehene Automatismus zur Wahrung der Belegungsvorschriften sowie der 15%-Quote bei den wirtschaftlichen Verhältnissen, gemäss welchem durch ein Computerprogramm anhand der von den Mietenden erhältlich gemachten Daten «beginnend mit den höchsten Einkommen» zunächst ein Wohnungswechsel angestrebt und hernach der Mietvertrag gekündigt werden soll, und zwar ungeachtet dessen, ob der betroffene Mieter sich offen für einen Wechsel gezeigt hat oder nicht (vgl. Art. 16 Abs. 4 Mietreglement). Eine Kündigung einzig nach einem solchen Kriterium wäre wohl eine solche aus geringfügigem Anlass und hätte in einem Anfechtungsverfahren geringe Chancen.