Dass die Beklagte diese anstrebt, hat aber auch nach ihrer Darstellung vorab damit zu tun, dass sie den ihr zur Verfügung stehenden Wohnraum aus ihrer Sicht gerechter verteilen will als bisher. Anlässlich der Replik in der Hauptverhandlung hat sie dies auch präzisiert. Dies kommt im Übrigen auch in der Änderungsanzeige und im Begleitschreiben dazu auch hinreichend deutlich zum Ausdruck. 4.3.4 Belegungsvorschriften