Dass der Einführung der VGV im Gemeinderat der Stadt Zürich kein Widerstand erwachsen ist, kann für den Entscheid im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung der Beklagten keine Rolle spielen. Von einer Gemeinde-Legislative verabschiedete oder dem Referendum unterstellte Gemeindeerlasse sind Gesetzen im - 67 -