An der Ernsthaftigkeit könne es aber mit Blick auf die Unterbelegung der Wohnung und den chronischen Mangel an Wohnungen für Menschen mit Lebensmittelpunkt in Lausanne keinen Zweifel geben. Es gehe zwar um einen sozialen Aspekt, aber das mache die Kündigung noch nicht zur missbräuchlichen, auch wenn die Vermieterin auf den ersten Blick kein Interesse daran habe, einen Einzelmieter, der die Sache nur am Wochenende belege, durch mehrere Mieter zu ersetzen (a.a.O., E. 3.2).