Der Mieter habe auch nicht behauptet, er wolle das Mietobjekt in absehbarer Zeit anstelle der Wohnung im Kanton Bern zur Hauptwohnung machen. Der Wunsch der Vermieterin nach einer Vermietung an eine Familie sei zwar noch nicht über das Stadium einer blossen Absicht hinausgelangt. An der Ernsthaftigkeit könne es aber mit Blick auf die Unterbelegung der Wohnung und den chronischen Mangel an Wohnungen für Menschen mit Lebensmittelpunkt in Lausanne keinen Zweifel geben.