rung eines neuen Gemeindereglements betreffend Vermietung von Wohnungen mit Sozialcharakter (CdB 2020, S. 138 [Anm. d. Ger.: Dabei handelt es sich um den gleichen Fall, der später zum von VISCHER referenzierten Bundesgerichtsurteil 4A_425/2019 vom 11. November 2019 führte, wo das Bundesgericht auf eine Beschwerde in Zivilsachen gegen das von LACHAT/BOHNET angesprochene Urteil der Chambre des baux et loyers de la Cour de justice vom 1. Juli 2019 nicht eintrat, da es dieser mangels einer echten Vertragsänderung oder einer bereits ausgesprochenen Kündigung an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse fehlte. Darauf - 43 -