3.3 Mit der Rückweisung wird das Verfahren in den Stand versetzt, in welchem es sich vor dem Beschluss des Mietgerichts vom 6. April 2022 befand. Dies gilt auch für das Novenrecht, denn wenn die vorliegende Klage materiell zu behandeln ist, tritt ein Novenschluss wegen der Geltung der sozialen Untersuchungsmaxime frühestens bei der (neuerlichen) Spruchreiferklärung der Sache durch die erste Instanz ein (Art. 229 Abs. 3 ZPO i.V.m. Art. 247 Abs. 2 lit. a und Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO).