Auch in Bezug auf die Vorgaben betreffend wirtschaftliche Verhältnisse sehe das Mietreglement ein gut abgestimmtes System vor, welches eine möglichst schonende Umsetzung vorsehe. So dürften nach Art. 6 Abs. 1 VGV 15% der Wohnungen das als angemessen erachtete Verhältnis zwischen massgebendem Einkommen und Mietzins verletzen. Solange diese Marke nicht erreicht sei, hätten die betroffenen Mietenden keine Sanktionen zu befürchten. Nach Art. 15 Mietreglement werde die Einhaltung der 15%-Grenze mittels automatischer anonymisierter Auswertung überprüft und könne erstmals frühestens im Verlaufe des Jahres 2024 stattfinden. Eine individuelle Überprüfung der Daten erfolge nach Art.