Schon am 18. März 2019 habe die Beklagte die Betroffenen darüber vorinformiert, dass der Gemeinderat der Beklagten am 18. Januar 2018 eine neue Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen beschlossen und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt habe, welche die VGV aus dem Jahre 1995 ersetze. Die Einführung in die bestehenden Verträge sei dann mit insgesamt rund 6'200 Formularanzeigen vom 21. August 2020 erfolgt.