In der Lehre werde der zitierte Entscheid überdies unterschiedlich aufgefasst. Den Autoren, die dem Urteil die Ermöglichung einer sozialpolitisch sinnvollen Umschichtung zuschrieben, sei zu widersprechen, denn dies widerspiegle eine utilitaristische Anschauung und erweise sich insbesondere für ältere Menschen, Witwer und Witwen als kaltherzig, materialistisch und menschenverachtend. Solche Personen verliessen sich bei der Bewältigung ihres Alltags auf ihre langjährige Nachbarschaft. Der Tod des Ehegatten sei ein grosser Schicksalsschlag.