Mit Eingabe vom 8. Februar 2023 informierte die Klägerin das Gericht über einen Anwaltswechsel. Die Stellungnahme der Beklagten ging innert erstreckter Frist mit Datum vom 17. März 2023 ein. Mit Verfügung vom 21. März 2023 wurde die Stellungnahme der Klägerin zugestellt und die Hauptverhandlung angesetzt, welche schliesslich auf den 15. Juni 2023 – gleichzeitig wie im (weiteren) Parallelprozess MJ230012-L – terminiert werden konnte. Nach deren Durchführung erweist sich der Prozess als spruchreif. 2. Parteistandpunkte 2.1 Klägerin