Vielleicht bietet aber die von der Stadt Zürich in Aussicht gestellte Umsetzung mit Augenmass eine Chance auf eine Gesprächslösung? Im Übrigen: Dass das Anliegen der Vermieterin legitim ist, nicht auf Jahre hinaus eine Unternutzung der Mietsache hinzunehmen, haben alle drei Instanzen gleichermassen festgestellt. - 18 -