Bedauerlich ist sodann, dass sich das Bundesgericht nicht mit seiner eigenen Rechtsprechung zu ähnlichen Reglementen in der Westschweiz auseinandergesetzt hat. So trat es im Entscheid 4A_425/2019 vom 11. November 2019 auf eine Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Genfer Urteil nicht ein, mit welchem eine mit der vorliegenden vergleichbare Vertragsänderung von der Vorinstanz materiell beurteilt worden war.