Versäume sie diese vorvertraglichen Abklärungen, könne sie sie nicht über eine einseitige Vertragsänderung nachholen, um sich gestützt darauf eines unliebsamen Vertrages zu entledigen. Das Mietverhältnis unterstehe zudem der Datenschutzgesetzgebung des Bundes, nicht des Kantons Zürich, da die Beschwerdeführerin privatrechtlich handle und mit der Vermietung am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehme. Das Einholen von Auskünften beim Personenmeldeamt, dem Steueramt und weiteren Behörden stelle eine Datenbeschaffung und -bearbeitung im Sinne des eidgenössischen Datenschutzgesetzes (DSG;