- auch ein lediglich eingeschränkter Zugang zu den vom Gesuchsteller gewünschten Dokumenten nicht gewährt werden kann, da durch ihre Herausgabe an externe Dritte sich das Risiko von gezielten Spear-Phishing Attacken gegen die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung erhöht, - die Kompromittierung eines einzelnen Systems das Risiko einer lateralen Verbreitung innerhalb des kantonalen Netzwerks birgt, weshalb mit der Bekanntgabe einzelner Systeme die Gesamtheit der Systeme im kantonalen Netzwerk angreifbar würde,