- es sich bei den gewünschten amtlichen Dokumenten um Informationen handelt, deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Geschäftsinteressen und Sicherheitsinteressen des Verwaltungsgerichts und der betroffenen Bürger zuwiderläuft, die Bekanntgabe insbesondere gerade geeignet wäre, die Sicherheit der angesprochenen Daten zu kompromittieren,