{"Signatur": "ZG_VG_999", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2024-01-03", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_999_K-2024-9_2024-01-03.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/K_2024_9_5725904a692227324825c1f1a293ecde95a606301d7b8e7b315215b384d202a237cd656d13686a02a49a4c3abdc0c11f4ee84b3944ee8758d528f68df8ca6f91?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde95a606301d7b8e7b315215b384d202a237cd656d13686a02a49a4c3abdc0c11f4ee84b3944ee8758d528f68df8ca6f91&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=K_2024_9", "Checksum": "81b3a303aaab9fb2c500a16befc8fba4"}, "Scrapedate": "2026-02-25", "Num": ["K 2024 9"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern 03.01.2024 K 2024 9"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Korrespondenz Verwaltungsgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gesuch nach Öffentlichkeitsgesetz um Einsicht in amtliche Dokumente"}], "ScrapyJob": "446973/51/2128", "Zeit UTC": "25.02.2026 02:47:04", "Checksum": "0fffbede126c49aef3044eadf8be2760", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern 03.01.2024 K 2024 9\nRegeste:\nGesuch nach Öffentlichkeitsgesetz um Einsicht in amtliche Dokumente\n\n - diese Informationen in den Händen einer unberechtigten Drittperson dazu verwendet werden könnten, das Verwaltungsgericht gezielt anzugreifen, was massive negative Auswirkungen auf dessen Tätigkeit zur Folge haben und den in\nunseren Verfahren involvierten Personen und Behörden erheblichen Schaden\nzufügen könnte,\n\n- aus diesen Gründen ein erfolgreicher Hackerangriff mit allen technischen und\norganisatorischen Mitteln verhindert werden muss, wozu insbesondere gehört,\nkeine Informationen zur eingesetzten Software herauszugeben, was ein sehr\nwichtiges Element in der Palette der Abwehr von Hackerangriffen darstellt,\n\nK 2024 9\n-4-\n\n- auch ein lediglich eingeschränkter Zugang zu den vom Gesuchsteller gewünschten Dokumenten nicht gewährt werden kann, da durch ihre Herausgabe\nan externe Dritte sich das Risiko von gezielten Spear-Phishing Attacken gegen\ndie Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung erhöht,\n\n- die Kompromittierung eines einzelnen Systems das Risiko einer lateralen Verbreitung innerhalb des kantonalen Netzwerks birgt, weshalb mit der Bekanntgabe einzelner Systeme die Gesamtheit der Systeme im kantonalen Netzwerk\nangreifbar würde,\n\n- aufgrund der stetig steigenden Zahl von Hackerangriffen gegen Unternehmungen und öffentliche Organe in der Schweiz und des potenziellen Schadens bei\neinem erfolgreichen Hackerangriff das öffentliche Interesse an der Verweigerung der vom Gesuchsteller geforderten amtlichen Dokumente überwiegt,\n\n- das vorliegende Verfahren keinen erheblichen Aufwand verursachte, weshalb\nkeine Gebühren erhoben werden (§ 17 Abs. 1 des Öffentlichkeitsgesetzes),\n\nK 2024 9\n-5-\n\nFolgender Beschluss:\n\n1. Das Einsichtsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.\n\n2. Für den vorliegenden Beschluss werden keine Gebühren erhoben.\n\n3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung\nbeim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden.\n\n4. Mitteilung an den Gesuchsteller sowie zur Kenntnis an das Amt für Informatik\nund Organisation.\n\nZug, 31. Januar 2025\n\nDie Präsidentin\n\nDr. iur. Diana Oswald\n\nK 2024 9\n"}