{"Signatur": "ZG_VG_999", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2024-01-03", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_999_K-2024-9_2024-01-03.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/K_2024_9_5725904a692227324825c1f1a293ecde95a606301d7b8e7b315215b384d202a237cd656d13686a02a49a4c3abdc0c11f4ee84b3944ee8758d528f68df8ca6f91?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde95a606301d7b8e7b315215b384d202a237cd656d13686a02a49a4c3abdc0c11f4ee84b3944ee8758d528f68df8ca6f91&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=K_2024_9", "Checksum": "81b3a303aaab9fb2c500a16befc8fba4"}, "Scrapedate": "2026-02-25", "Num": ["K 2024 9"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern 03.01.2024 K 2024 9"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Korrespondenz Verwaltungsgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gesuch nach Öffentlichkeitsgesetz um Einsicht in amtliche Dokumente"}], "ScrapyJob": "446973/51/2128", "Zeit UTC": "25.02.2026 02:47:04", "Checksum": "0fffbede126c49aef3044eadf8be2760", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern 03.01.2024 K 2024 9\nRegeste:\nGesuch nach Öffentlichkeitsgesetz um Einsicht in amtliche Dokumente\n\n VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ZUG\nDIE PRÄSIDENTIN\n\nAn der Aa 6, Postfach, 6301 Zug\nTelefon 041 / 594 52 70\n\nBESCHLUSS\n\nvom 31. Januar 2025\n\nin Sachen\n\nA.________\nGesuchsteller\n\nbetreffend\n\nGesuch nach Öffentlichkeitsgesetz um Einsicht in amtliche Dokumente\n(IT-Infrastruktur des Verwaltungsgerichts)\n\nK 2024 9\n-2-\n\nergeht nach Einsicht in\n\ndas Gesuch vom 22. September 2024, mit dem der Gesuchsteller um Zugang\nzu amtlichen Dokumenten ersucht, welche Informationen zu folgenden Fragestellungen enthalten:\n\n1. Mit welchen Softwareprodukten und Dienstleistungen welcher Hersteller\nbzw. Anbieter, inkl. Subunternehmern, bearbeitet, d.h. erfasst, empfängt,\nspeichert, modifiziert und versendet das Verwaltungsgericht Personendaten von Verfahrensbeteiligten?\n2. An welchen Standorten finden vorgenannte Bearbeitungen statt bzw. stehen die darin involvierten Server und Cloud-Infrastrukturen?\n3. Durch welche Behörden und Unternehmen inkl. eventueller Subunternehmer werden die in die vorgenannten Bearbeitungen involvierten Geräte,\ninsbesondere Computer, Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Server und\nCloud-Infrastruktur administriert, gewartet und gesichert?\n4. Welche gesetzlichen und vertraglichen Zusicherungen bezüglich der vorgenannten Datenbearbeitungen haben Dienstleister inkl. Subunternehmer\nabgegeben und welche Datenbearbeitungen durch Dienstleister inkl. Subunternehmer sehen Verträge gegebenenfalls vor?\n5. Wie wurden vorgenannte Produkte, Dienstleistungen, Hersteller und\nDienstleister im Bezug auf die vorgenannten Datenbearbeitungen evaluiert?\n6. Welche Regelungen, Richtlinien und anderen normativen Dokumente bestehen bezüglich der vorgenannten Datenbearbeitungen durch das Verwaltungsgericht und die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen\nmit Einfluss auf die Datenbearbeitung?\n\nund in Erwägung, dass\n\n- gemäss § 7 des Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz; BGS 158.1) jede Person das Recht hat, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskunft über den Inhalt amtlicher\nDokumente zu erhalten,\n\n- § 9 Abs. 1 des Öffentlichkeitsgesetzes festhält, dass der Zugang zu amtlichen\nDokumenten eingeschränkt, aufgehoben, mit Auflagen versehen oder verweigert wird, soweit überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen,\n\n- das öffentliche Interesse, welches eine Geheimhaltung rechtfertigen kann, das\nInteresse am Zugang beziehungsweise an der Transparenz überwiegen muss,\n\n- überwiegende öffentliche Interessen namentlich vorliegen, wenn durch Zugang\na) eine behördliche Massnahme vereitelt werden könnte;\nb) die Position eines Organs in laufenden oder absehbaren Verhandlungen\ngefährdet werden könnte;\n\nK 2024 9\n-3-\n\nc) der Bevölkerung Schaden zugefügt würde, namentlich durch Gefährdung\nder öffentlichen Sicherheit (§ 10 des Öffentlichkeitsgesetzes),\n\n- auf die vom Gesuchsteller gestellten Fragen nach Rücksprache mit dem Amt\nfür Informatik und Organisation (AIO) folgende Antworten gegeben werden können:\n\n- Die Anwendungen werden in den kantonalen Rechenzentren betrieben\n(Frage 2);\n\n- Zuständig für den technischen Betrieb der Infrastrukturen ist das AIO;\n\n- das AIO verfügt über ein nach ISO 27001 zertifiziertes Informationssicher-\nheits-Managementsystem (Frage 3);\n\n- Die Beschaffungen erfolgen entsprechend den kantonalen Vorgaben über\ndas öffentliche Beschaffungswesen (Frage 5);\n\n- Grundlage bilden Gesetze und Verordnungen sowie Reglemente und Richtlinien (Frage 6);\n\n- darüber hinaus keine Informationen erteilt oder interne Dokumente zugänglich\ngemacht werden können, weil überwiegende öffentliche Interessen einer\nZugänglichmachung dieser Informationen und der zugrundeliegenden amtlichen\nDokumente entgegenstehen,\n\n- es sich bei den gewünschten amtlichen Dokumenten um Informationen handelt,\nderen Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Geschäftsinteressen und Sicherheitsinteressen des Verwaltungsgerichts und der betroffenen Bürger zuwiderläuft, die Bekanntgabe insbesondere gerade geeignet wäre, die Sicherheit\nder angesprochenen Daten zu kompromittieren,\n\n- das AIO weiter– wie bereits erwähnt – über ein nach ISO 27001 zertifiziertes In-\nformationssicherheits-Managementsystem verfügt, wonach klassifizierte Informationen wie Angaben zu den Applikationen, zur Informatikarchitektur und zu\nden Schnittstellen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht und bekannt\ngegeben werden dürfen, wenn diese die Informationen zur Erfüllung ihres Auftrages unbedingt benötigen (need-to-know-Prinzip),\n\n"}