3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden. 4. Mitteilung an: - A.________ (auf dessen Wunsch: per A-Post Plus) - Obergericht des Kantons Zug (Weiterleitung zur Kenntnis) - Schweizerisches Bundesgericht, Lausanne (Weiterleitung zur Kenntnis) Zug, 5. September 2024 Die Präsidentin Dr. iur. Diana Oswald K 2024 5