- letzterer hingegen insofern in seiner Persönlichkeit geschützt werden muss, als Angaben zu anonymisieren sind, die es Drittpersonen ohne grössere Aufwände erlauben würden, ihn zu identifizieren; - die solcherart gebotene Anonymisierung erfolgt ist, indem etwa Namen, Geburtsdatum, Namen der Kinder, Adresse, etc. des Gesuchstellers vollständig anonymisiert wurden, im Gegensatz zu anderen, für das Verständnis der Rechtsprüche wichtiger, Angaben etwa zu den Einkommensverhältnissen oder den gesundheitlichen Beeinträchtigungen;