- sich in jüngerer Zeit auch im Kanton Zug Verwaltungsgericht (ab 2020) sowie Obergericht (ab 2022) dieser Praxis angeschlossen haben; - sich im Übrigen das Bundesgericht bereits in BGE 147 I 407 E. 7.3 mit den Besonderheiten kleinräumiger Kantone befasst hat, in denen die Identität der Beteiligten eher ermittelt werden kann als in grösseren, anonymeren Kantonen;