- demnach die Herausgabe dieser Verträge mit einem Koordinations- und Bearbeitungsaufwand für das Generalsekretariat von rund vier bis fünf Stunden verbunden sein wird sowie einem Aufwand von rund einer Stunde für die Kontrolle durch die Präsidentin, welche nach Anhörung der Betroffenen entscheiden muss, welche Daten zu schwärzen sind;