- nach dem Gesagten an Dokumenten einzig die von der Tribuna Allianz verhandelten und von den einzelnen Gerichten abgeschlossenen Lizenz- und Supportverträge, in der letzten vorliegenden Version vom 5.2.2014 mit Zusatzvereinbarung vom 6.12.2019, allenfalls herausgegeben werden könnten; - diesbezüglich indes zunächst die Vertragspartnerin anzuhören wäre und die Dokumente geschwärzt werden müssten (§ 14 Öffentlichkeitsgesetz), da die Verträge u.a. Daten enthalten, die als Geschäftsgeheimnisse der Delta Logic AG zu qualifizieren sind, sowie auch Personendaten von Mitarbeitenden der Delta Logic AG;