{"Signatur": "ZG_VG_999", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "0000-00-00", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_999_J-2026-6_0000-00-00.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/J_2026_6_5725904a692227324825c1f1a293ecde86f0bed55a96200bce6e5e0ef40127079e739b574a36da4fad0f22ce0d42a9e1559286c2fa56262367546d1ff5c461fd?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde86f0bed55a96200bce6e5e0ef40127079e739b574a36da4fad0f22ce0d42a9e1559286c2fa56262367546d1ff5c461fd&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=J_2026_6", "Checksum": "af06bf8bea0f46ffa429ad3c1196d158"}, "Scrapedate": "2026-09-11", "Scrapetime": "03:31:19", "Num": ["J 2026 6"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern 00.00.0000 J 2026 6"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  sonstige Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Justizverwaltung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gesuch nach Öffentlichkeitsgesetz um Einsicht in amtliche Dokumente (IT-Infrastruktur des Verwaltungsgerichts) | Einsichtsgesuch nach Öffentlichkeitsgesetz"}], "ScrapyJob": "446973/51/2325", "Zeit UTC": "11.09.2026 03:31:19", "Checksum": "9b05ba0ed7e4dd79c62f20ab5d373ae7", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Verwaltungsgericht sonstige Kammern 00.00.0000 J 2026 6\nRegeste:\nGesuch nach Öffentlichkeitsgesetz um Einsicht in amtliche Dokumente (IT-Infrastruktur des Verwaltungsgerichts) | Einsichtsgesuch nach Öffentlichkeitsgesetz\n\n - Die Anwendungen werden in den kantonalen Rechenzentren betrieben, d.h.\nkantonsintern. Die Standorte befinden sich im Kanton und sind aus Sicherheitsgründen geheim. Das Verwaltungsgericht verfügt diesbezüglich zudem\nüber keine Dokumente (Frage 2);\n\n- Das Amt für Informatik und Organisation ist für den technischen Betrieb der Infrastrukturen (Software und Hardware) sowie deren Sicherheit zuständig. Einziger externer Dienstleister im angegebenen Kontext ist die Delta Logic AG,\nwelche für die Wartung und Weiterentwicklung der Geschäftsverwaltungsapplikation zuständig ist (Frage 3);\n\n- Es findet keine Datenbearbeitung von Personendaten von Verfahrensbeteiligten durch externe Stellen und Firmen statt. Die Firma Delta Logic AG hat einzig zur Wartung der Geschäftsverwaltungsapplikation einen User-Account und\ngemäss dem Lizenzvertrag aus dem Jahr 2014 Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten, welche sich nach den damaligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz richten (Frage 4);\n\n- Die Evaluation der aktuell verwendeten Produkte (Nachfolgeprodukte) erfolgten damals im Rahmen der \"Tribuna Allianz\", einem Verein mehrerer Schweizer Kantone. Entsprechende Dokumente befinden sich ebenfalls nicht beim\nVerwaltungsgericht (Frage 5);\n\nBeschluss J 2026 6\n4\n\n- Die Datenbearbeitung am Verwaltungsgericht und die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen mit Einfluss auf die Datenbearbeitung erfolgt entsprechend der Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG; BGS 157.1), des\nVerwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1; insbes. § 16 und § 72),\nder Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG; BGS 162.11; insbes.\n§ 24–25, § 27 und § 34), des Archivgesetzes (BGS 152.4; insbes. § 10 ff.), der\nArchivierungsvereinbarung mit dem Staatsarchiv vom 16. August 2019 sowie\nder Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen\n(IVöB; BGS 721.52; Frage 6). Im Einklang mit dem kürzlich veröffentlichten\nEntscheid des Bundesgerichts vom 4. Mai 2026 wird zudem wann immer möglich das Verwaltungsgericht selbst nicht mehr als Vergabebehörde auftreten.\n\n- nach dem Gesagten an Dokumenten einzig die von der Tribuna Allianz verhandelten und von den einzelnen Gerichten abgeschlossenen Lizenz- und Supportverträge, in der letzten vorliegenden Version vom 5.2.2014 mit Zusatzvereinbarung\nvom 6.12.2019, allenfalls herausgegeben werden könnten;\n\n- diesbezüglich indes zunächst die Vertragspartnerin anzuhören wäre und die Dokumente geschwärzt werden müssten (§ 14 Öffentlichkeitsgesetz), da die Verträge\nu.a. Daten enthalten, die als Geschäftsgeheimnisse der Delta Logic AG zu qualifizieren sind, sowie auch Personendaten von Mitarbeitenden der Delta Logic AG;\n\n- demnach die Herausgabe dieser Verträge mit einem Koordinations- und Bearbeitungsaufwand für das Generalsekretariat von rund vier bis fünf Stunden verbunden sein wird sowie einem Aufwand von rund einer Stunde für die Kontrolle durch\ndie Präsidentin, welche nach Anhörung der Betroffenen entscheiden muss, welche\nDaten zu schwärzen sind;\n\n- dies mithin Kosten (interne Kosten sowie extern weiterverrechnete Kosten) von\nmindestens rund Fr. 3'000.− verursachen wird, zusätzlich zu den bereits verursachten Aufwendungen zur Beantwortung der gestellten Fragen, was indes in der\nRegel nicht weiter verrechnet wird;\n\n- das Öffentlichkeitsgesetz es in § 17 ausdrücklich erlaubt, kostendeckende Gebühren zu erheben, wenn die Behandlung des Gesuchs mit erheblichem Aufwand\nverbunden ist;\n\n- dies vorliegend angezeigt ist, zumal von einem verhältnismässigen, geringfügigen\nAufwand nicht mehr die Rede sein kann;\n\n- jedoch mit Blick auf den Grundsatz der Kostenlosigkeit für einfach zu beantwortende Anfragen nicht der ganze Aufwand für interne Koordination, Fragenbeantwortung und Beschlussvorbereitung verrechnet wird, sondern nur der Aufwand\nvon rund Fr. 2'000.− für die Herausgabe der Verträge mit der Delta Logic AG und\ndas Verfahren nach § 14 Abs. 2 Öffentlichkeitsgesetz sowie die anschliessende\nSchwärzung;\n\n- die Gesuchstellerin entsprechend aufzufordern ist, zu erklären, ob sie die Verträge\nmit der Delta Logic AG erhalten will und bejahendenfalls einen Kostenvorschuss\nfür die Durchführung des nötigen Verfahrens von Fr. 2'000.− zu leisten;\n\nBeschluss J 2026 6\n5\n\nFolgender Beschluss:\n\n1. Das Gesuch wird im Sinne der Erwägungen insofern gutgeheissen als der\nGesuchstellerin die gewünschten Informationen erteilt wurden und der Zugang zu\nden – zu schwärzenden – Vertragsdokumenten mit der Delta Logic AG vom\nFebruar 2014 und Dezember 2019 angeboten wird.\n\n"}