3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden. 4. Mitteilung an: - A.________ Zug, 26. Februar 2025 Die Präsidentin Dr. iur. Diana Oswald J 2025 4