K 2024 5 – 3/3 – Folgender Beschluss: 1. Auf das Einsichtsgesuch wird nicht eingetreten. 2. Für den vorliegenden Beschluss werden keine Gebühren erhoben. 3. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden. 4. Mitteilung an die Rechtsvertreterin der Gesuchstellerin (im Doppel). Zug, 15. Dezember 2025 Die Präsidentin Dr. iur. Diana Oswald K 2024 5