- die Gesuchstellerin trotz dieses Hinweises ein nicht näher begründetes Gesuch stellt um Herausgabe von Dokumenten, mutmasslich betreffend abgeschlossene Gerichtsverfahren (wobei prima vista nicht klar ist, um welche Verfahren es sich handeln könnte und ob die gewünschten Dokumente existieren und sich beim Verwaltungsgericht befinden, was aber auch nicht näher abgeklärt werden muss); - auf das Gesuch demnach nicht einzutreten ist, da es keine vom Transparenzanspruch umfassten amtlichen Dokumente zum Gegenstand hat;