Demnach erachtet das Gericht die Verfügung vom 26. März 2020 betreffend den Sicherungsentzug aller Kategorien auf unbestimmte Zeit als genügend begründet. Folglich kann der Argumentation des Beschwerdeführers nicht gefolgt werden, wonach die Vor-instanz aufgrund mangelnder Begründung das rechtliche Gehör verletzt habe.