Der Sicherungsentzug stelle einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre des Beschwerdeführers dar. Nur im Fall, dass die notwendigen Abklärungen nicht rasch und abschliessend getroffen werden könnten, könne der Ausweis schon vor dem Sachentscheid selber entzogen werden. Dabei sei immer eine umfassende Auseinandersetzung mit sämtlichen Gesichtspunkten, die für oder gegen einen Sicherungsentzug sprächen, notwendig. Die definitive Annullation des Führerausweises sei verfrüht. Der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte habe von vornherein weit mehr Gewicht als der vorsorgliche Entzug im Sinn einer vorläufigen Massnahme.