__ – mit der Bitte um Vornahme einer Aktenbegutachtung – weitergeleitet worden. Dem verkehrspsychologischen Aktengutachten vom 25. März 2020 könne zusammenfassend entnommen werden, dass aus verkehrspsychologischer Sicht die Fahreignung von A.________ momentan aus charakterlichen Gründen als nicht gegeben zu erachten sei. Auf Grund dieses Berichts sei ein definitiver Entzug des Führerausweises aller Kategorien (inkl. Spezial- und Unterkategorien) auf unbestimmte Zeit unumgänglich.