____ mit dem Personenwagen ZG C.________gegenüber zufällig anwesenden Verkehrsteilnehmern ausfällig oder gewalttätig geworden sei (Anschreien und Schlagen von Personen, Beschädigen anderer Fahrzeuge). Aufgrund der Vorgeschichte von A.________ sowie seines massiv grenzüberschreitenden Verhaltens befasse sich die Fachstelle Gewaltschutz mit seiner Person. Mit gleichem Bericht sei die Administrativbehörde gebeten worden, die Fahreignung von A.________ zu überprüfen. Der Bericht der Zuger Polizei sei am 24. März 2020 per E-Mail an Dr. phil. Dr. scient. med. D.________ – mit der Bitte um Vornahme einer Aktenbegutachtung – weitergeleitet worden.