Die Wiederaushändigung des Ausweises wurde von der Absolvierung einer umfassenden psychiatrischen Untersuchung unter Einbezug der gesamten Aktenlage abhängig gemacht sowie, im Falle der Bestätigung des Verdachts auf eine psychiatrische Erkrankung, zusätzlich von einer psychiatrischen Beurteilung der Fahreignung. Das Strassenverkehrsamt begründete seinen Entscheid damit, es sei gemäss Bericht der Zuger Polizei, Fachstelle Gewaltschutz, vom 24. März 2020 im Zeitraum vom 26. Oktober 2019 bis 21. März 2020 zu diversen Vorfällen im Strassenverkehr gekommen, bei welchen A.______