V 2020 19 2 A. Am 26. März 2020 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug A.________, geb. 1982, den Führerausweis aller Kategorien auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug). Die Wiederaushändigung des Ausweises wurde von der Absolvierung einer umfassenden psychiatrischen Untersuchung unter Einbezug der gesamten Aktenlage abhängig gemacht sowie, im Falle der Bestätigung des Verdachts auf eine psychiatrische Erkrankung, zusätzlich von einer psychiatrischen Beurteilung der Fahreignung.