freiwilligen Rückkehr in sein Heimatland Nigeria hat er sich bisher ablehnend geäussert, bestätigte hingegen, dass er – bereits im Besitz der italienischen Aufenthaltsbewilligung – am 14. September 2018 in Lagos, Nigeria, eingereist und am 16. Dezember 2018 ebenda wieder ausgereist sei. Als Grund für diesen dreimonatigen Aufenthalt in Nigeria gab der Antragsgegner den Besuch bei seinen Eltern an, welche er sehr vermisst habe. Nach einer Entlassung würde er selbständig in ein anderes europäisches Land gehen, um zu arbeiten und allenfalls eine Schule besuchen. Über irgendwelche finanziellen Mittel verfüge er nicht.