75 Abs. 1 lit. g AIG abgestützte Ausschaffungshaft. B. Mit Aktenübermittlung vom 22. April 2020 ersuchte das AFM das Verwaltungsgericht um Prüfung der anzuordnenden Haft und um Bestätigung der Haft für die Dauer von drei Monaten, sodass bereits am 24. April 2020, 14.00 Uhr, in Anwesenheit Haftrichterverfügung V 2020 17 3