Nach polizeilicher Überprüfung wurde er ohne weitere Massnahmen aus der Kontrolle entlassen. Am 25. April 2019 wurde der Antragsgegner nach entsprechenden Beobachtungen der Zuger Polizei in Zug wegen Verdachts des Betäubungsmittelhandels festgenommen. Am 31. Oktober 2019 hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug gegen den Antragsgegner Anklage erhoben wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) sowie wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20).