Seine Identität ist gesichert. Die Behörden seines Heimatlandes haben das Ausstellen eines Laissez-passer für ihn zugesichert; dafür brauchen sie jedenfalls mindestens 20 Tage ab Stellen des Gesuchs. Zurzeit ist aufgrund der wegen der herrschenden Pandemie eingeschränkten Reisemöglichkeiten zwar noch nicht klar, wann genau die Ausschaffung vollzogen werden kann. Eine Öffnung der Grenzen wird aber angestrebt, weshalb eine Änderung der Situation absehbar bleibt. Aktuell kann also noch nicht die Rede davon sein oder steht gar fest, dass der Vollzug objektiv unmöglich ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die maximale Dauer der Ausschaffungshaft