Wäre die Situation in seiner Heimat anders, wäre er schon 2011 oder 2013 wieder nach Hause zurückgegangen. Er habe in der Schweiz nichts verbrochen und bitte daher um Entlassung. Er werde wieder nach Frankreich gehen, wo er arbeiten und sich erhalten könne, ohne stehlen zu müssen. Er habe im Übrigen in Frankreich einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestellt. Seines Wissens bekomme diese Erlaubnis, wer nachweisen könne, dass er sich seit ca. 8 oder 9 Jahren in Frankreich aufgehalten und gearbeitet habe.