wieder unter. Am 6. Februar 2020 wurde er zum dritten Mal von den französischen Behörden in die Schweiz zurückgeschickt. Infolge der Ausschreibung im RIPOL wurde er von der Flughafenpolizei verhaftet, dann nach Genf überführt, wo er sich seither bis zum 22. April 2020 im ordentlichen Strafvollzug befand. Anschliessend wurde er nach Zug gebracht und in Ausschaffungshaft versetzt. Am 23. April 2020 wurde ihm die auf Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 4 AIG eröffnet.