Am 21. März 2017 wurde er ein erstes Mal im Rahmen des Dublin-Abkommens aus Frankreich in die Schweiz überführt. Er wurde in Zürich damals aufgefordert, sich beim AFM des Kantons Zug zu melden. Dieser Verpflichtung kam er nicht nach, sondern tauchte erneut unter. Am 30. Juli 2018 wurde er wieder aufgrund des Dublin-Verfahrens aus Frankreich nach Zürich geflogen. Pflichtwidrig meldete er sich nicht sofort beim AFM, sondern wurde am 1. August 2018 von der Stadtpolizei Zürich aufgegriffen und verhaftet. Anschliessend wurde er nach Zug überführt.